Graduierten-Praktikum

Studierende der Ev. Hochschule haben die Möglichkeit, nach Beendigung des Studiums im Rahmen von Erasmus+ ein Graduiertenpraktikum in den am Erasmus+ Programm teilnehmenden Programmländern zu absolvieren.

Information und Beratung

Prof. Dr. Christof Beckmann
cbeckmann@rauheshaus.de

Das Graduierten-Praktikum kann in folgenden Ländern absolviert werden:

Mitgliedstaaten der Europäischen Union:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern

Programmländer außerhalb der EU:

Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei

Dauer des Praktikums: Das Praktikum kann in einen Zeitraum von mindestens 2 Monaten bis maximal 12 Monaten absolviert werden.

Förderung: Studierende erhalten, je nach Land, eine Förderung in Höhe von 640 € bis 750 €/Monat. Maximal werden sechs Monate (180 Tage) finanziell gefördert. Das Praktikum kann jedoch auch über einen längeren Zeitraum als sechs Monate absolviert werden.

Sonderförderung ("Top-Ups"): Studierende mit besonderen Bedürfnissen haben die Möglichkeit, Sondermittel zur Deckung ihrer im Ausland entstehenden Mehrkosten zu beantragen.

Hierunter zählen

  • Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung,
  • Studierende, die ein oder mehrere Kinder mit ins Ausland nehmen,
  • erwerbstätige Studierende (mind. 6 Monate fortlaufende Erwerbstätigkeit mit Einkommen über 450 EUR und unter 850 EUR Nettoverdienst),
  • oder Erstakademiker:innen (beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule).

Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei der Erasmus+ Koordinatorin der Hochschule.

Ländergruppe Zuschuss pro Monat Länder
Ländergruppe 1

750 €
(Tagessatz 25 €)

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
Ländergruppe 2

690 €
(Tagessatz 23 €)

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

Ländergruppe 3

640 €
(Tagessatz 21 €)

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Voraussetzungen

  • Die Bewerbung findet vor der Exmatrikulation statt
  • Das Praktikum wird innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Studiums (Exmatrikulationsdatum) absolviert

Mögliche Einrichtungen (exemplarisch)

  • öffentliche und private kleine, mittlere oder große Unternehmen (auch gemeinwirtschaftliche Unternehmen)
  • lokale, regionale oder nationale öffentliche Stellen
  • Sozialpartner oder ein sonstiger Vertreter des Arbeitsmarktes (u. a. Handelskammern, Handwerks- oder Berufsverbände sowie Gewerkschaften)
  • Forschungseinrichtungen
  • Stiftungen
  • Schulen, Institute, Bildungszentren (vom Vorschulbereich über die Sekundarstufe II einschließlich Einrichtungen bis zur Berufs- und der Erwachsenenbildung)
  • gemeinnützige Organisationen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen
  • Laufbahnberatungs-, Berufsberatungs- und Informationsstellen

Ausgeschlossene Einrichtungen

  • EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen
  • Einrichtungen, die EU-Programme verwalten.

(Quelle: DAAD)

Eine Bewerbung ist jederzeit innerhalb des letzten Studienjahres - Sie dürfen zum Bewerbungszeitraum noch nicht exmatrikuliert sein! - möglich, die Bewerbung muss mindestens einen Monat vor Praktikumsbeginn und vorliegen.

Folgende Unterlagen sind mit der Bewerbung einzureichen:

  • Bewerbungsbogen (PDF)
  • Hier finden Sie das dazugehörige Dateninformationsblatt (PDF)
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Abschlussbescheinigung bzw. Bestätigung, dass alle Leistungen erfolgreich bestanden wurden (kann nachgereicht werden; die Bewerbungsunterlagen gelten trotzdem als vollständig)
  • Praktikumsbestätigung der aufnehmenden Einrichtung (falls nicht vorliegend, muss diese nachgereicht werden bis vier Wochen vor dem Praktikumsbeginn)
  • Bestätigung der Förderfähigkeit des Praktikums seitens der Ev. Hochschule (falls nicht vorliegend, muss diese nachgereicht werden bis spätestens vier Wochen vor dem Praktikumsbeginn)
  • Nachweis Auslandskranken-, Auslandsunfall- und Auslandshaftpflichtversicherung (kann bis zu vier Wochen vor Praktikumsbeginn nachgereicht werden)

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie per E-Mail an:

Prof. Dr. Christof Beckmann
cbeckmann@rauheshaus.de

Hinweis zur Auswahl: Zusagen für ein Erasmus+ Stipendium im Rahmen eines Graduiertenpraktikums können nur solange erteilt werden, wie Gelder im Rahmen des Projektes zur Verfügung stehen. Es besteht somit ggf. trotz Erfüllung der Bewerbungskriterien kein Anspruch auf eine Stipendienzusage und eine entsprechende Förderung.