Frau mit Sparschwein in der Hand

Informationen zur Studienfinanzierung

Für die Finanzierung eines Studiums gibt es grundsätzlich viele verschiedene Möglichkeiten. Die Brüder- und Schwesternschaft bietet einen hauseigenen Studienfonds für besondere Notlagen an. Weiter gibt es eine ganze Reihe an Stipendien und Fördermöglichkeiten über das Bundesministerium für Forschung und Bildung.

Stipendien und Fördermöglichkeiten

Stipendienlotse

In der Stipendiendatenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden Sie zahlreiche Fördermöglichkeiten.

Für berufstätige Studierende

Einen „Königsweg“ der finanziellen Unterstützung für berufsbegleitend oder -integrierend Studierende gibt es nicht, da ihr Einkommen oft als Ausschlusskriterium für eine Förderung gilt. Jede*r muss sich deshalb aufgrund der individuellen Situation um Finanzierungsmöglichkeiten bemühen. Im Folgenden stellen wir Ihnen jedoch gerne einige Informationen rund um vorhandene Förder- und Beratungsmöglichkeiten zusammen.

Kompetente Beratung
Seit 20 Jahren informiert und berät Weiterbildung Hamburg e.V. te­le­fonisch und persönlich, kompetent und unabhängig von kommerziellen Interessen.

Auf einen Blick

Stipendienlotse
www.stipendienlotse.de

Weiterbildung Hamburg e.V.
Normannenweg 17-21
20537 Hamburg
Tel. 040 253 198-81
www.weiterbildung-hamburg.net

Programme für berufliche Talente

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung - Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) koordiniert mit Mitteln des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt zwei Stipendienprogramme: das Weiterbildungsstipendium und das Aufstiegsstipendium.

Durch das Aufstiegsstipendium werden Berufserfahrene finanziell und ideell bei der Absolvierung eines ersten akademischen Hochschulstudiums unterstützt. Das Angebot richtet sich vorwiegend an Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung mittels mehrjähriger Berufserfahrung, Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung oder einer beruflichen Fortbildung erhalten haben.

Weiterbildungsstipendium für Berufseinsteiger*innen

Voraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen. Die Antragsteller*innen sollten grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein (unter bestimmten Umständen kann die Altersgrenze auf 27 Jahre erhöht werden, z. B. durch Zivildienst) und mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten oder bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet sein. Eine der folgenden Voraussetzungen muss ebenfalls erfüllt sein: bestandene Berufsabschlussprüfung mit besser als „gut“ (Durchschnittsnote 1,9 oder besser) oder das Einreichen eines begründeten Vorschlags des*der Arbeitgeber*in oder der Berufsschule.

Die Bewerbungsfrist ist jeweils der 15. Februar eines jeden Jahres und die Aufnahme erfolgt zum 1. April.

Innerhalb des Förderzeitraums können Zuschüsse in Höhe von 9.135 € beantragt werden. Dies entspricht 3.045 € pro Jahr, bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht den Gesamtförderbetrag. Der Förderzeitraum beträgt max. drei Jahre.

Das Stipendium ist rückzahlungsfrei.

SBB - Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
Menuhinstraße 6
53113 Bonn
Tel. 0228/62931-0
Bewerber-Hotline: 0228/62931-37
gesundheit@sbb-stipendien.de

www.sbb-stipendien.de

Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene

Bewerber*innen müssen über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung verfügen und zwei Jahre Berufserfahrung haben. Zusätzlich muss eine besondere Leistungsfähigkeit in der Ausbildung und im Beruf nachgewiesen werden. Dies ist möglich durch eine besonders gute Note in der Abschlussprüfung, eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder durch einen begründeten Vorschlag des*der Arbeitgeber*in. Es darf zudem noch kein Hochschulabschluss vorliegen. Innerhalb eines Jahres nach Stipendienzusage kann mit dem Studium begonnen werden. Zudem muss die deutsche Staatsbürgerschaft oder das Recht auf Daueraufenthalt bzw. eine Niederlassungserlaubnis nachgewiesen werden.

Das Studium kann berufsbegleitend oder auch in Vollzeit absolviert werden. Es gibt keine Altersgrenze. Die Förderung ist einkommensunabhängig. Es werden Seminare, die Unterstützung von regionalen Austauschgruppen und die Möglichkeit der Vernetzung bieten, angeboten.

Die Online-Bewerbung ist zweimal im Jahr geöffnet, einmal im Frühjahr und einmal im Herbst. Aktuelle Bewerbungszeiten: https://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium/bewerben/termine-und-fristen. Die Bewerbung ist bereits vor Beginn des Studiums möglich. Nach Aufnahme ins Stipendium ist ein Jahr Zeit, mit dem Studium zu beginnen – die Förderung startet nach der Einschreibung. Wer bereits studiert, kann sich im ersten oder zweiten Studiensemester bewerben.

Vollzeitstudierende erhalten aktuell monatlich 992 € und zusätzlich 80 € Büchergeld (insgesamt 1.072 €). Für eigene Kinder unter 14 Jahren gibt es zusätzlich eine Betreuungspauschale (160 € für jedes Kind). Bei den berufsbegleitenden Studiengängen beträgt die Förderung 3.045 € im Kalenderjahr. Der Studienfortschritt muss nachgewiesen werden und das Studium sollte in der vorgesehenen Regelstudienzeit abgeschlossen werden.

Das Stipendium ist rückzahlungsfrei.

SBB - Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
Menuhinstraße 6
53113 Bonn
Tel. 0228/62931-51 oder -43 oder -44
aufstieg@sbb-stipendien.de

www.sbb-stipendien.de

Steuerliche Absetzbarkeit

Bei der Einkommenssteuererklärung können Kosten für das Studium steuermindernd geltend gemacht werden. Weiterführende Informationen erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt sowie bei Steuerberater*innen. Die Steuerberaterkammer kann bei der Suche nach einer*m passenden Steuerberater*in helfen, auch über den Online-Steuerberater-Suchdienst.

Information und Beratung

Steuerberaterkammer Hamburg
Raboisen 32
20095 Hamburg
Tel. 040 / 44 80 43-0

Geld von der*m Chefin

Eine generelle (gesetzliche) Pflicht für Unternehmen, ihren Beschäftigten Weiterbildungen zu finanzieren, gibt es in Deutschland nicht. Dennoch bezahlen viele Arbeitgeber*innen ihren Beschäftigten jede Menge Kurse und Seminare – allerdings aus sehr unterschiedlichen Gründen.

Ein Grund ist ein konkreter Weiterbildungsbedarf, bei dem be­trieb­liche Belange im Vordergrund stehen. Gelegentlich bestehen auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die Regelungen zur betrieblichen Weiterbildung enthalten. Daneben steht es selbstverständlich jeder*m frei, bei individuellen Verhandlungen Vereinbarungen über betriebliche Weiterbildungsförderung in den Arbeitsvertrag oder als Teil von Zielvereinbarungen aufnehmen zu lassen. Dabei kommt es auf gutes Verhandlungsgeschick an.