- Immatrikuliert an der Ev. Hochschule
- Abschluss des ersten Studienjahres vor dem Auslandsaufenthalt (Bachelor: empfohlen im 4. oder 5. Semester, Master: bereits zu Studienbeginn möglich)
- Auslandsaufenthalt: Mindestdauer von 3 Monaten, Maximaldauer von 12 Monaten
- Studium an einer der drei Partnerhochschulen der Ev. Hochschule
- für einen Aufenthalt in Krakau: Englisch Kenntnisse auf Level B2
Auslandsstudium
Ihr habt Lust, ein Semester im europäischen Ausland zu verbringen und dabei euer Studium an der Evangelischen Hochschule zu bereichern? Super, denn hier findet ihr alle wichtigen Infos zum ERASMUS+ Programm der Evangelischen Hochschule.
Aktuell haben wir Partnerschaften mit diesen Hochschulen:
- Pädagogische Universität Krakau (PL)
- FH Campus Wien (AT)
- Fachhochschule Nordwestschweiz, Standorte Muttenz (Basel) & Olten (CH)
Ihr habt noch offene Fragen? Kein Problem! Kommt einfach zu einer unserer regelmäßigen Informationsveranstaltungen oder vereinbart einen persönlichen Beratungstermin. Wir stehen euch gerne zur Seite!
Information und Beratung
Prof. Dr. Cora Herrmann
coherrmann@rauheshaus.de
- Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung des Auslandsaufenthaltes
- akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
- Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten
- Die Einteilung der Programmländer in Ländergruppen ist von der EU-Kommission vorgegeben.
- Ein Monat entspricht 30 Kalendertagen. Es wird taggenau abgerechnet.
- Mindestdauer Studienaufenthalt (SMS): 3 Monate = 90 Tage.
- Es sind nur die Länder unserer Partnerhochschulen aufgelistet
Ländergruppe | Zuschuss pro Monat | Länder |
Ländergruppe 2 | 540 Euro | Österreich |
Ländergruppe 3 | 490 Euro | Polen |
Schweiz | 440 CHF (rd. 450 Euro) | im Rahmen des Swiss European Mobility Programme (SEMP), |
Für Studierende mit speziellen Bedürfnissen stehen zusätzliche Mittel zur Verfügung, um Mehrkosten im Ausland zu decken. Dazu gehören:
- Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung,
- Studierende, die ein oder mehrere Kinder mit ins Ausland nehmen,
- Studierende, die vor ihrem Auslandsaufenthalts erwerbstätig waren (mit einer fortlaufenden Erwerbstätigkeit von mindestens 6 Monaten, bei einem monatlichen Einkommen zwischen 450 EUR und 850 EUR netto),
- oder Studierende, deren Eltern oder Bezugspersonen keinen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss haben (Erstakademiker*innen).
Wenn ihr weitere Informationen benötigt oder Fragen habt, steht euch unsere Erasmus+ Koordinatorin gerne zur Verfügung.
Derzeit unterhält die Ev. Hochschule bilaterale Austauschverträge mit folgenden Partnerhochschulen:
Pädagogische Universität Krakau (PL)
- Homepage der Pädagogischen Universität Krakau
- Informationen für Incomings
- Förderung über ERASMUS+
FH Campus Wien (AT)
- Homepage der FH Campus Wien
- Informationen für Incomings
- Förderung über ERASMUS+
Fachhochschule Nordwestschweiz (CH), Standorte Muttenz (Basel) & Olten
- Homepage der Fachhochschule Nordwestschweiz
- Informationen für Incomings
- Förderung über as Swiss-European Mobility Programme (SEMP)
Für Ihre Bewerbung auf ein Auslandssemester, reichen Sie bitte für das Auswahlverfahren der Evangelische Hochschule folgende Unterlagen vollständig ein:
- Bewerbungsbogen Erasmus+ (Krakau und Wien)
- Hier finden Sie das dazugehörige Dateninformationsblatt.
oder
- Bewerbungsbogen SEMP (Muttenz (Basel) & Olten)
- Hier finden Sie das dazugehörige Dateninformationsblatt.
und
- tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben (1-2 DIN A4-Seiten)
- NUR für Krakau: Englisch-Sprachnachweis Niveau B2 (Nachweis in Kopie). Dieser kann z.B. über das Abiturzeugnis erfolgen, wenn das Sprachniveau dort ausgewiesen ist, oder über das Resultat des Einstufungstests beim Online Language Support der EU.
Bitte reichen Sie beim Absolvieren des Integrierten Praktikums während des Auslandssemesters (möglich im 4. Semester) zusätzlich folgendes ein:
- Bestätigung der Einhaltung der Praktikumsrichtlinien durch die*den Verbundsleiter*in sowie der von dem*der Praktikant*in und Praktikumsstelle unterzeichnete Praktikumsvertrag.
Hinweis zur Auswahl: Zusagen für ein Erasmus+ Stipendium können nur solange erteilt werden, wie Gelder im Rahmen des Projektes nd Plätze für Mobilität zur Verfügung stehen. Es besteht somit ggf. trotz Erfüllung der Bewerbungskriterien kein Anspruch auf eine Stipendienzusage und eine entsprechende Förderung.
Auswahlkriterien sind der Zeitpunkt der Bewerbung sowie das Motivationsschreiben. Bitte beachten Sie für die Bewerbung folgende Fristen:
Bewerbungsfristen an der Evangelischen Hochschule
- 15. März für das darauffolgende Wintersemester
- 15. September für das darauffolgende Sommersemester
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail an:
Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie
Prof. Dr. Cora Herrmann
Horner Weg 170, 22111 Hamburg
Werden Sie für einen Erasmus+ Stipendienplatz ausgewählt, findet seitens der Ev. Hochschule anschließend Ihre Nominierung gegenüber der Partnerhochschule statt. Anschließend bewerben Sie sich fristgerecht über das Bewerbungsportal der Gasthochschule.
Fristen an der Pädagogischen Universität Krakau
- Auslandsaufenthalt im Wintersemester: 31. Mai
- Auslandsaufenthalt im Sommersemester: 30. November
- Weitere Informationen
Fristen am FH Campus Wien
- Auslandsaufenthalt im Wintersemester: 30. April
- Auslandsaufenthalt im Sommersemester: 31. Oktober
- Weitere Informationenund Bewerbungsformular FH Campus Wien
Fristen an der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW)
- Auslandsaufenthalt im Wintersemester: 30. April
- Auslandsaufenthalt im Sommersemester: 31. Oktober
- Weitere Informationenund Bewerbungsformular FHNW
Universität | Land | Plätze pro akademischem Jahr | Zeitraum des Auslandsaufenthaltes | Bewerbungsfrist |
Pädagogische Universität Krakau | PL | 2 BA 2 MA | WiSe: SoSe:
| 15.4. zum WiSe, In Krakau |
FH Campus Wien
| AUT | 2 MA |
WiSe und SoSe | 15.4. zum WiSe, 15.10. zum SoSe In Wien 30.4. zum WS; 31.10. zum SoSe |
Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW Hochschule für Soziale Arbeit Standorte: Basel und Olten | CH | 2 BA oder MA |
Herbstsemester: ca. KW 38 bis KW 2
Frühlingssemester: ca. KW 8 bis KW 23 | 15.4. zum WiSe, 15.10. zum SoSe In Basel 30.4. zum Herbstsemester; 31.10. zum Frühlingssemester |
Für die Anerkennung der im Rahmen des ERASMUS+ Programms im Ausland erbrachten Studienleistungen ist es notwendig, dass Sie vor Beginn des Auslandsaufenthaltes ein so genanntes Learning Agreement (PDF) (Lernvereinbarung, Dokument nur als Beispiel, das Agreement wird digital abgeschlossen) abschließen. Darin werden die geplanten Veranstaltungen sowie die zu erwerbenden Credits festgehalten. Als Richtwert gilt, dass Sie während eines Semesters 30 ECTS-Punkte sammeln, während eines Trimesters 20 ECTS-Punkte. Studienleistungen ausländischer Partnerhochschulen sind anrechnungsfähig, wenn sie gleichwertig gegenüber den an der Ev. Hochschule zu erbringenden Studienleistungen sind. Dies ist dann der Fall, wenn Studien- bzw. Prüfungsleistungen inhaltlich und im Umfang den an der Evangelischen Hochschule zu erbringenden Studienleistungen entsprechen. Um dies festzustellen, findet eine Gesamtbetrachtung und -bewertung der ausgewählten Studien- und Prüfungsleistungen statt. Bitte klären Sie daher rechtzeitig ab,
- welche Leistungen Sie während des Auslandsaufenthaltes erbringen möchten,
- ob die Leistungen an der Evangelischen Hochschule anerkannt werden können,
- ob die Leistungen an der Gasthochschule tatsächlich angeboten werden.
Anschließend halten Sie diese Informationen im Learning Agreement fest und lassen es von allen beteiligten Personen unterzeichnen.
Nach dem Auslandsaufenthalt
- legen Sie ein Transcript of Records vor, worin von der Gasthochschule alle Leistungen dokumentiert worden sind, die Sie während des Auslandsaufenthaltes erbracht haben.
- Daran anschließend findet die Anerkennung der erbrachten Studienleistungen an der Evangelischen Hochschule statt.
- Zusätzlich erworbene Leistungen, die nicht im Rahmen der im Curriculum vorgesehenen Leistungen an der Evangelischen Hochschule anerkannt werden können, werden als Zusatzleistungen vermerkt und im Abschlusszeugnis als solche aufgeführt.
Neben der Förderung durch das ERASMUS+ Programm gibt es weitere Fördermöglichkeiten für Studienaufenthalte im Ausland.
Auslands BAföG
Damit jede und jeder einen Auslandsaufenthalt wahrnehmen kann, gibt es das BAföG für alle, die grundsätzlich förderberechtigt sind, auch im Ausland. In welchem Umfang die Zeit fern von zu Hause gefördert werden kann, hängt vom Gastland und von der Art des Aufenthalts ab. Die höheren Förderungssetze bei einer Ausbildung im Ausland führen dazu, dass unter Umständen auch Studierende BAföG-berechtigt sind, die im Inland keine Förderung erhalten, da das Einkommen der Eltern zu hoch ist. Ein Antrag muss beim zuständigen Auslandsamt (abhängig vom Zielland) gestellt rechtzeitig, mind. ein halbes Jahr vor Reiseantritt, gestellt werden. Weitere Informationen
Förderung durch (parteinahe) Stiftungen und andere Fördermittelgeber
Es besteht eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt bei (parteinahen) Stifungen und anderen Fördermittelgebern. Diese müssen häufig frühzeitig beantragt werden. Viele Stipendienangebote sind auf spezifische Fachgebieten der Studierenden oder spezifische Zielländer ausgerichtet. Einen Einstieg in die teilweise unübersichtliche Welt der Fördergeber bietet das Studierendenwerk Hamburg auf seiner Website. Weitere Informationen
Förderung durch die Fulbright-Kommission für Auslandsaufenthalte in den USA
Die Fulbright-Kommission vergibt Stipendien an deutsche (Fachhochschul)-Studierende im Master für ein Studienjahr an einer amerikanischen Universität. Die Bewerbungsfrist endet ca. ein Jahr vor dem Studienbeginn. Weitere Informationen