Auslandsstudium

Bitte informieren Sie sich bei Interesse an einem Studiensemester im europäischen Ausland zunächst ausführlich über die Bedingungen und den Ablauf des Auslandsaufenthaltes im ERASMUS+ Programm der Evangelische Hochschule. Die Evangelische Hochschule bietet hierfür persönliche Beratungen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Information und Beratung

Maria Görlich
referentin.rektorat.eh@rauheshaus.de

  • Immatrikulation
  • Abschluss des ersten Studienjahres zu Beginn des Auslandsaufenthaltes (im M.A.-Studium ist ein Auslandsaufenthalt bereits zu Studienbeginn möglich).
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörige von Drittstaaten, die ein (vollständiges) Studium in Deutschland absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt.
  • Bisher hat noch keine Teilnahme im Erasmus+ Programm in einem anderen Studiengang des entsprechenden Studienzyklus (B.A./M.A.) stattgefunden.
  • Der Auslandsaufenthalt hat eine Mindestdauer von 3 Monaten und überschreitet nicht die Maximaldauer von 12 Monaten.
  • Es besteht ein Kooperationsvertrag zwischen der Heimat- und der Gasthochschule.
  • Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung des Auslandsaufenthaltes
  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten
  • Die Einteilung der Programmländer in Ländergruppen ist von der EU-Kommission vorgegeben. 
  • Ein Monat entspricht 30 Kalendertagen. Es wird taggenau abgerechnet. 
  • Mindestdauer Studienaufenthalt SMS: 3 Monate = 90 Tage.

 

SMS - Zuschuss pro  Monat

Länder

Ländergruppe 1

450 Euro

(Tagessatz 15 Euro)

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich

Ländergruppe 2

390 Euro

(Tagessatz 13 Euro)

Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

Ländergruppe 3

330 Euro

(Tagessatz 11 Euro)

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

 

 

SMS - Zuschuss pro Monat

 

Land

440 CHF

Schweiz

  • Studierende mit Behinderung haben die Möglichkeit, beim DAAD Sondermittel zur Deckung ihrer im Ausland entstehenden Mehrkosten zu beantragen. Je nach Grad der Behinderung kann der DAAD einen Zuschuss bis zur Höhe der realen Kosten gewähren.
  • Studierende mit Kind(ern) können eine Mittelaufstockung beantragen, wenn sie ihren Auslandsaufenthalt mit ihrem/ihren Kind(ern) antreten möchten.

Derzeit unterhält die Ev. Hochschule bilaterale Austauschverträge mit folgenden Partnerhochschulen:

Pädagogische Universität Krakau (PL)

FH Campus Wien (AT)

Swiss-European Mobility Programme (SEMP)

Um sich für ein Auslandssemester zu bewerben, sind im Auswahlverfahren der Evangelische Hochschule folgende Unterlagen vollständig einzureichen:

oder

und

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben (1-2 DIN A4-Seiten)
  • NUR für Krakau: Englisch-Sprachnachweis Niveau B1 (Nachweis in Kopie), von fünf Jahren Englischunterricht (Zeugnis) oder eines erfolgreich absolvierten Englisch-Sprachkurses (Niveaustufe B1)

Zusätzliche einzureichen beim Absolvieren des Integrierten Praktikums während des Auslandssemesters (möglich im 4. Semester)

  • Bestätigung der Einhaltung der Praktikumsrichtlinien durch die_den Verbundsleiter_in sowie der von dem_der Praktikant_in und Praktikumsstelle unterzeichnete Praktikumsvertrag.

Auswahlkriterien sind der Zeitpunkt der Bewerbung sowie das Motivationsschreiben. Für die Bewerbung sind folgende Fristen zu beachten:

Bewerbungsfristen an der Evangelischen Hochschule

  • 01. April für das darauffolgende Wintersemester 
  • 01. Oktober für das darauffolgende Sommersemester

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie per E-Mail oder per Post an:

Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie
Maria Görlich
Referentin Hochschulentwicklung
Horner Weg 170, 22111 Hamburg

referentin.rektorat.eh@rauheshaus.de

Werden Sie für einen Erasmus+ Stipendienplatz ausgewählt, findet seitens der Ev. Hochschule anschließend Ihre Nominierung gegenüber der Partnerhochschule statt. Anschließend bewerben Sie sich fristgerecht über das Bewerbungsportal der Gasthochschule. 

Pädagogische Universität Krakau

  • Auslandsaufenthalt im Wintersemester: 17. Mai
  • Auslandsaufenthalt im Sommersemester: 29. November
  • Weitere Informationen: www.up.krakow.pl/

FH Campus Wien

  • Auslandsaufenthalt im Wintersemester: 30. April
  • Auslandsaufenthalt im Sommersemester: 31. Oktober
  • Weitere Informationen: www.fh-campuswien.ac.at

Fachhochschule Nordwestschweiz

  • Auslandsaufenthalt im Wintersemester: 30. April
  • Auslandsaufenthalt im Sommersemester: 30. Oktober
  • Weitere Informationen: www.fhnw.ch/de

Universität

Land

Plätze pro akademischem Jahr

Zeitraum des Auslandsaufenthaltes

Bewerbungsfrist

Pädagogische Universität Krakau

PL

2 BA

2 MA

WiSe:  September-Januar

SoSe: März-Juli

 

1.4. zum WiSe, 
1.10. zum SoSe

In Krakau
30.5. zum WS, 15.11. zum SoSe

FH Campus Wien

 

AUT

2 MA

 

WiSe

und

SoSe

1.4. zum WiSe,

1.10. zum SoSe

In Wien 30.4. zum WS; 31.10. zum SoSe

Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW

Hochschule für Soziale Arbeit

Standorte:

Basel und Olten

CH

2 BA

oder

MA

 

Herbstsemester:

KW 38 bis KW 2

 

Frühlingssemester:

KW 8 bis KW 23

1.4. zum WiSe,

1.10. zum SoSe

In Basel 30.4. zum Herbstsemester; 30.11. zum Frühlingssemester

Für die Anerkennung der im Rahmen des ERASMUS+ Programms im Ausland erbrachten Studienleistungen ist es notwendig, dass Sie vor Beginn des Auslandsaufenthaltes ein so genanntes Learning Agreement (PDF) (Lernvereinbarung) abschließen. Darin werden die geplanten Veranstaltungen sowie die zu erwerbenden Credits festgehalten. Als Richtwert gilt, dass Sie während eines Semesters 30 ECTS-Punkte sammeln, während eines Trimesters 20 ECTS-Punkte. Studienleistungen ausländischer Partnerhochschulen sind anrechnungsfähig, wenn sie gleichwertig gegenüber den an der Ev. Hochschule zu erbringenden Studienleistungen sind. Dies ist dann der Fall, wenn Studien- bzw. Prüfungsleistungen inhaltlich und im Umfang den an der Evangelischen Hochschule zu erbringenden Studienleistungen entsprechen. Um dies festzustellen, findet eine Gesamtbetrachtung und -bewertung der ausgewählten Studien- und Prüfungsleistungen statt. Bitte klären Sie daher rechtzeitig ab,

  • welche Leistungen Sie während des Auslandsaufenthaltes erbringen möchten,
  • ob die Leistungen an der Evangelischen Hochschule anerkannt werden können,
  • ob die Leistungen an der Gasthochschule tatsächlich angeboten werden.

Anschließend halten Sie diese Informationen im Learning Agreement fest und lassen es von allen beteiligten Personen unterzeichnen.

Nach dem Auslandsaufenthalt

  • legen Sie ein Transcript of Records (PDF) vor, worin von der Gasthochschule alle Leistungen dokumentiert worden sind, die Sie während des Auslandsaufenthaltes erbracht haben.
  • Daran anschließend findet die Anerkennung der erbrachten Studienleistungen an der Evangelischen Hochschule statt.
  • Zusätzlich erworbene Leistungen, die nicht im Rahmen der im Curriculum vorgesehenen Leistungen an der Evangelischen Hochschule anerkannt werden können, werden als Zusatzleistungen vermerkt und im Abschlusszeugnis als solche aufgeführt.