Auslandsstudium

Sie interessieren sich für ein Studiensemester im europäischen Ausland im Rahmen Ihres Studiums an der Evangelischen Hochschule? Untenstehend finden Sie ausführliche Informationen über die Bedingungen und den Ablauf des Auslandsaufenthaltes im ERASMUS+ Programm der Evangelische Hochschule.

Die Evangelische Hochschule unterhält aktuell Partnerschaften mit folgenden Hochschulen:

  • Pädagogische Universität Krakau (PL)
  • FH Campus Wien (AT)
  • Fachhochschule Nordwestschweiz, Standorte Muttenz (Basel) & Olten (CH)

Es konnten noch nicht alle Fragen geklärt werden? Dann kommen Sie gerne zu einer der regelmäßig stattfindenden Informationsveranstaltungen oder vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin! Die Unterlagen der Informationsveranstaltung 2023 finden sie hier (.pdf).

Information und Beratung

Maria Görlich
referentin.rektorat.eh@rauheshaus.de

  • Immatrikulation an der Ev. Hochschule
  • Abschluss des ersten Studienjahres zu Beginn des Auslandsaufenthaltes (im M.A.-Studium ist ein Auslandsaufenthalt bereits zu Studienbeginn möglich). Im BA-Studium wird ein Aufenthalt im 4. oder 5. Semester empfohlen.
  • Studierende mit Deutscher Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit von Drittstaaten, die ein (vollständiges) Studium in Deutschland absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt.
  • Bisher hat noch keine Teilnahme im Erasmus+ Programm in einem anderen Studiengang des entsprechenden Studienzyklus (B.A./M.A.) stattgefunden.
  • Der Auslandsaufenthalt hat eine Mindestdauer von 3 Monaten und überschreitet nicht die Maximaldauer von 12 Monaten.
  • Es besteht ein Kooperationsvertrag zwischen der Heimat- und der Gasthochschule. Siehe Punkt "Partnerhochschulen"
  • Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung des Auslandsaufenthaltes
  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten
  • Die Einteilung der Programmländer in Ländergruppen ist von der EU-Kommission vorgegeben. 
  • Ein Monat entspricht 30 Kalendertagen. Es wird taggenau abgerechnet. 
  • Mindestdauer Studienaufenthalt (SMS): 3 Monate = 90 Tage.
Ländergruppe Zuschuss pro Monat Länder
Ländergruppe 1

600 Euro
(Tagessatz 20 Euro)

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
Ländergruppe 2

540 Euro
(Tagessatz 18 Euro)

Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Ländergruppe 3

490 Euro
(Tagessatz 16 Euro)

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Schweiz 440 CHF
(rd. 450 Euro)
im Rahmen des Swiss European Mobility Programme (SEMP)

 

Studierende mit besonderen Bedürfnissen haben die Möglichkeit, Sondermittel zur Deckung ihrer im Ausland entstehenden Mehrkosten zu beantragen.

Hierunter zählen:

  • Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung,
  • Studierende, die ein oder mehrere Kinder mit ins Ausland nehmen,
  • erwerbstätige Studierende (mind. 6 Monate fortlaufende Erwerbstätigkeit mit Einkommen über 450 EUR und unter 850 EUR Nettoverdienst),
  • oder Erstakademiker:innen (beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule).

Nähere Informationen erhalten Sie gerne bei der Erasmus+ Koordinatorin der Hochschule.

Derzeit unterhält die Ev. Hochschule bilaterale Austauschverträge mit folgenden Partnerhochschulen:

Pädagogische Universität Krakau (PL)

FH Campus Wien (AT)

Fachhochschule Nordwestschweiz (CH), Standorte Muttenz (Basel) & Olten

Für Ihre Bewerbung auf ein Auslandssemester, reichen Sie bitte für das Auswahlverfahren der Evangelische Hochschule folgende Unterlagen vollständig ein:

oder

und

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben (1-2 DIN A4-Seiten)
  • NUR für Krakau: Englisch-Sprachnachweis Niveau B1 (Nachweis in Kopie), von fünf Jahren Englischunterricht (Zeugnis) oder eines erfolgreich absolvierten Englisch-Sprachkurses (Niveaustufe B1)

Bitte reichen Sie beim Absolvieren des Integrierten Praktikums während des Auslandssemesters (möglich im 4. Semester) zusätzlich folgendes ein:

  • Bestätigung der Einhaltung der Praktikumsrichtlinien durch die_den Verbundsleiter_in sowie der von dem_der Praktikant_in und Praktikumsstelle unterzeichnete Praktikumsvertrag.

Auswahlkriterien sind der Zeitpunkt der Bewerbung sowie das Motivationsschreiben. Bitte beachten Sie für die Bewerbung folgende Fristen:

Bewerbungsfristen an der Evangelischen Hochschule

  • 15. April für das darauffolgende Wintersemester 
  • 15. Oktober für das darauffolgende Sommersemester

Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail an:

Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie
Maria Görlich
Referentin für Hochschulentwicklung & Erasmus+ Koordinatorin
Horner Weg 170, 22111 Hamburg

referentin.rektorat.eh@rauheshaus.de

Werden Sie für einen Erasmus+ Stipendienplatz ausgewählt, findet seitens der Ev. Hochschule anschließend Ihre Nominierung gegenüber der Partnerhochschule statt. Anschließend bewerben Sie sich fristgerecht über das Bewerbungsportal der Gasthochschule. 

Fristen an der Pädagogischen Universität Krakau

  • Auslandsaufenthalt im Wintersemester: 31. Mai
  • Auslandsaufenthalt im Sommersemester: 30. November
  • Weitere Informationen

Fristen am FH Campus Wien

Fristen an der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW)

Universität

Land

Plätze pro akademischem Jahr

Zeitraum des Auslandsaufenthaltes

Bewerbungsfrist

Pädagogische Universität Krakau

PL

2 BA

2 MA

WiSe:
August/September-Januar/Februar

SoSe:
Februar/März-Juli/August

 

15.4. zum WiSe, 
15.10. zum SoSe

In Krakau
31.5. zum WS, 30.11. zum SoSe

FH Campus Wien

 

AUT

2 MA

 

WiSe

und

SoSe

15.4. zum WiSe,

15.10. zum SoSe

In Wien 30.4. zum WS; 31.10. zum SoSe

Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW

Hochschule für Soziale Arbeit

Standorte:

Basel und Olten

CH

2 BA

oder

MA

 

Herbstsemester:

ca. KW 38 bis KW 2

 

Frühlingssemester:

ca. KW 8 bis KW 23

15.4. zum WiSe,

15.10. zum SoSe

In Basel 30.4. zum Herbstsemester; 31.10. zum Frühlingssemester

Für die Anerkennung der im Rahmen des ERASMUS+ Programms im Ausland erbrachten Studienleistungen ist es notwendig, dass Sie vor Beginn des Auslandsaufenthaltes ein so genanntes Learning Agreement (PDF) (Lernvereinbarung, Dokument nur als Beispiel, das Agreement wird digital abgeschlossen) abschließen. Darin werden die geplanten Veranstaltungen sowie die zu erwerbenden Credits festgehalten. Als Richtwert gilt, dass Sie während eines Semesters 30 ECTS-Punkte sammeln, während eines Trimesters 20 ECTS-Punkte. Studienleistungen ausländischer Partnerhochschulen sind anrechnungsfähig, wenn sie gleichwertig gegenüber den an der Ev. Hochschule zu erbringenden Studienleistungen sind. Dies ist dann der Fall, wenn Studien- bzw. Prüfungsleistungen inhaltlich und im Umfang den an der Evangelischen Hochschule zu erbringenden Studienleistungen entsprechen. Um dies festzustellen, findet eine Gesamtbetrachtung und -bewertung der ausgewählten Studien- und Prüfungsleistungen statt. Bitte klären Sie daher rechtzeitig ab,

  • welche Leistungen Sie während des Auslandsaufenthaltes erbringen möchten,
  • ob die Leistungen an der Evangelischen Hochschule anerkannt werden können,
  • ob die Leistungen an der Gasthochschule tatsächlich angeboten werden.

Anschließend halten Sie diese Informationen im Learning Agreement fest und lassen es von allen beteiligten Personen unterzeichnen.

Nach dem Auslandsaufenthalt

  • legen Sie ein Transcript of Records (PDF) (zukünftig auch als digitales Formular) vor, worin von der Gasthochschule alle Leistungen dokumentiert worden sind, die Sie während des Auslandsaufenthaltes erbracht haben.
  • Daran anschließend findet die Anerkennung der erbrachten Studienleistungen an der Evangelischen Hochschule statt.
  • Zusätzlich erworbene Leistungen, die nicht im Rahmen der im Curriculum vorgesehenen Leistungen an der Evangelischen Hochschule anerkannt werden können, werden als Zusatzleistungen vermerkt und im Abschlusszeugnis als solche aufgeführt.

Neben der Förderung durch das ERASMUS+ Programm gibt es weitere Fördermöglichkeiten für Studienaufenthalte im Ausland.

Auslands BAföG

Damit jede und jeder einen Auslandsaufenthalt wahrnehmen kann, gibt es das BAföG für alle, die grundsätzlich förderberechtigt sind, auch im Ausland. In welchem Umfang die Zeit fern von zu Hause gefördert werden kann, hängt vom Gastland und von der Art des Aufenthalts ab. Die höheren Förderungssetze bei einer Ausbildung im Ausland führen dazu, dass unter Umständen auch Studierende BAföG-berechtigt sind, die im Inland keine Förderung erhalten, da das Einkommen der Eltern zu hoch ist. Ein Antrag muss beim zuständigen Auslandsamt (abhängig vom Zielland) gestellt rechtzeitig, mind. ein halbes Jahr vor Reiseantritt, gestellt werden. Weitere Informationen

Förderung durch (parteinahe) Stiftungen und andere Fördermittelgeber

Es besteht eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt bei (parteinahmen) Stifungen und anderen Fördermittelgebern. Diese müssen häufig frühzeitig beantragt werden. Viele Stipendienangebote sind auf spezifische Fachgebieten der Studierenden oder spezifische Zielländer ausgerichtet. Einen Einstieg in die teilweise unübersichtliche Welt der Fördergeber bietet das Studierendenwerk Hamburg auf seiner Website. Weitere Informationen

Förderung durch die Fulbright-Kommission für Auslandsaufenthalte in den USA

Die Fulbright-Kommission vergibt Stipendien an deutsche (Fachhochschul)-Studierende im Master für ein Studienjahr an einer amerikanischen Universität. Die Bewerbungsfrist endet ca. ein Jahr vor dem Studienbeginn. Weitere Informationen