Auslandsstudium

Ihr habt Lust, ein Semester im europäischen Ausland zu verbringen und dabei euer Studium an der Evangelischen Hochschule zu bereichern? Super, denn hier findet ihr alle wichtigen Infos zum ERASMUS+ Programm der Evangelischen Hochschule.

Aktuell haben wir Partnerschaften mit diesen Hochschulen:

  • Pädagogische Universität Krakau (PL)
  • FH Campus Wien (AT)
  • Fachhochschule Nordwestschweiz, Standorte Muttenz (Basel) & Olten (CH)

Ihr habt noch offene Fragen? Kein Problem! Kommt einfach zu einer unserer regelmäßigen Informationsveranstaltungen oder vereinbart einen persönlichen Beratungstermin. Wir stehen euch gerne zur Seite!

 

Information und Beratung

Maria Görlich
referentin.rektorat.eh@rauheshaus.de

  • Immatrikuliert an der Ev. Hochschule
  • Abschluss des ersten Studienjahres vor dem Auslandsaufenthalt (Bachelor: empfohlen im 4. oder 5. Semester, Master: bereits zu Studienbeginn möglich)
  • Auslandsaufenthalt: Mindestdauer von 3 Monaten, Maximaldauer von 12 Monaten
  • Studium an einer der drei Partnerhochschulen der Ev. Hochschule
  • für einen Aufenthalt in Krakau: Englisch Kenntnisse auf Level B2
  • Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung des Auslandsaufenthaltes
  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten
  • Die Einteilung der Programmländer in Ländergruppen ist von der EU-Kommission vorgegeben. 
  • Ein Monat entspricht 30 Kalendertagen. Es wird taggenau abgerechnet. 
  • Mindestdauer Studienaufenthalt (SMS): 3 Monate = 90 Tage.
  • Es sind nur die Länder unserer Partnerhochschulen aufgelistet
Ländergruppe Zuschuss pro Monat Länder
Ländergruppe 2

540 Euro

Österreich
Ländergruppe 3

490 Euro
(Tagessatz 16 Euro)

Polen
Schweiz 440 CHF
(rd. 450 Euro)

im Rahmen des Swiss European Mobility Programme (SEMP),
Abrechnung erfolgt direkt über die Partnerhochschule


Für Studierende mit speziellen Bedürfnissen stehen zusätzliche Mittel zur Verfügung, um Mehrkosten im Ausland zu decken. Dazu gehören:

  • Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung,
  • Studierende, die ein oder mehrere Kinder mit ins Ausland nehmen,
  • Studierende, die vor ihrem Auslandsaufenthalts erwerbstätig waren (mit einer fortlaufenden Erwerbstätigkeit von mindestens 6 Monaten, bei einem monatlichen Einkommen zwischen 450 EUR und 850 EUR netto),
  • oder Studierende, deren Eltern oder Bezugspersonen keinen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss haben (Erstakademiker*innen).

Wenn ihr weitere Informationen benötigt oder Fragen habt, steht euch unsere Erasmus+ Koordinatorin gerne zur Verfügung.

Derzeit unterhält die Ev. Hochschule bilaterale Austauschverträge mit folgenden Partnerhochschulen:

Pädagogische Universität Krakau (PL)

FH Campus Wien (AT)

Fachhochschule Nordwestschweiz (CH), Standorte Muttenz (Basel) & Olten

Für Ihre Bewerbung auf ein Auslandssemester, reichen Sie bitte für das Auswahlverfahren der Evangelische Hochschule folgende Unterlagen vollständig ein:

oder

und

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben (1-2 DIN A4-Seiten)
  • NUR für Krakau: Englisch-Sprachnachweis Niveau B2 (Nachweis in Kopie). Dieser kann z.B. über das Abiturzeugnis erfolgen, wenn das Sprachniveau dort ausgewiesen ist, oder über das Resultat des Einstufungstests beim Online Language Support der EU.

Bitte reichen Sie beim Absolvieren des Integrierten Praktikums während des Auslandssemesters (möglich im 4. Semester) zusätzlich folgendes ein:

  • Bestätigung der Einhaltung der Praktikumsrichtlinien durch die*den Verbundsleiter*in sowie der von dem*der Praktikant*in und Praktikumsstelle unterzeichnete Praktikumsvertrag.

Hinweis zur Auswahl: Zusagen für ein Erasmus+ Stipendium können nur solange erteilt werden, wie Gelder im Rahmen des Projektes nd Plätze für Mobilität zur Verfügung stehen. Es besteht somit ggf. trotz Erfüllung der Bewerbungskriterien kein Anspruch auf eine Stipendienzusage und eine entsprechende Förderung.

Auswahlkriterien sind der Zeitpunkt der Bewerbung sowie das Motivationsschreiben. Bitte beachten Sie für die Bewerbung folgende Fristen:

Bewerbungsfristen an der Evangelischen Hochschule

  • 15. April für das darauffolgende Wintersemester 
  • 15. Oktober für das darauffolgende Sommersemester

Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail an:

Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie
Maria Görlich
Referentin für Hochschulentwicklung & Erasmus+ Koordinatorin
Horner Weg 170, 22111 Hamburg

referentin.rektorat.eh@rauheshaus.de

Werden Sie für einen Erasmus+ Stipendienplatz ausgewählt, findet seitens der Ev. Hochschule anschließend Ihre Nominierung gegenüber der Partnerhochschule statt. Anschließend bewerben Sie sich fristgerecht über das Bewerbungsportal der Gasthochschule. 

Fristen an der Pädagogischen Universität Krakau

  • Auslandsaufenthalt im Wintersemester: 31. Mai
  • Auslandsaufenthalt im Sommersemester: 30. November
  • Weitere Informationen

Fristen am FH Campus Wien

Fristen an der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW)

Universität

Land

Plätze pro akademischem Jahr

Zeitraum des Auslandsaufenthaltes

Bewerbungsfrist

Pädagogische Universität Krakau

PL

2 BA

2 MA

WiSe:
August/September-Januar/Februar

SoSe:
Februar/März-Juli/August

 

15.4. zum WiSe, 
15.10. zum SoSe

In Krakau
31.5. zum WS, 30.11. zum SoSe

FH Campus Wien

 

AUT

2 MA

 

WiSe

und

SoSe

15.4. zum WiSe,

15.10. zum SoSe

In Wien 30.4. zum WS; 31.10. zum SoSe

Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW

Hochschule für Soziale Arbeit

Standorte:

Basel und Olten

CH

2 BA

oder

MA

 

Herbstsemester:

ca. KW 38 bis KW 2

 

Frühlingssemester:

ca. KW 8 bis KW 23

15.4. zum WiSe,

15.10. zum SoSe

In Basel 30.4. zum Herbstsemester; 31.10. zum Frühlingssemester

Für die Anerkennung der im Rahmen des ERASMUS+ Programms im Ausland erbrachten Studienleistungen ist es notwendig, dass Sie vor Beginn des Auslandsaufenthaltes ein so genanntes Learning Agreement (PDF) (Lernvereinbarung, Dokument nur als Beispiel, das Agreement wird digital abgeschlossen) abschließen. Darin werden die geplanten Veranstaltungen sowie die zu erwerbenden Credits festgehalten. Als Richtwert gilt, dass Sie während eines Semesters 30 ECTS-Punkte sammeln, während eines Trimesters 20 ECTS-Punkte. Studienleistungen ausländischer Partnerhochschulen sind anrechnungsfähig, wenn sie gleichwertig gegenüber den an der Ev. Hochschule zu erbringenden Studienleistungen sind. Dies ist dann der Fall, wenn Studien- bzw. Prüfungsleistungen inhaltlich und im Umfang den an der Evangelischen Hochschule zu erbringenden Studienleistungen entsprechen. Um dies festzustellen, findet eine Gesamtbetrachtung und -bewertung der ausgewählten Studien- und Prüfungsleistungen statt. Bitte klären Sie daher rechtzeitig ab,

  • welche Leistungen Sie während des Auslandsaufenthaltes erbringen möchten,
  • ob die Leistungen an der Evangelischen Hochschule anerkannt werden können,
  • ob die Leistungen an der Gasthochschule tatsächlich angeboten werden.

Anschließend halten Sie diese Informationen im Learning Agreement fest und lassen es von allen beteiligten Personen unterzeichnen.

Nach dem Auslandsaufenthalt

  • legen Sie ein Transcript of Records vor, worin von der Gasthochschule alle Leistungen dokumentiert worden sind, die Sie während des Auslandsaufenthaltes erbracht haben.
  • Daran anschließend findet die Anerkennung der erbrachten Studienleistungen an der Evangelischen Hochschule statt.
  • Zusätzlich erworbene Leistungen, die nicht im Rahmen der im Curriculum vorgesehenen Leistungen an der Evangelischen Hochschule anerkannt werden können, werden als Zusatzleistungen vermerkt und im Abschlusszeugnis als solche aufgeführt.

Neben der Förderung durch das ERASMUS+ Programm gibt es weitere Fördermöglichkeiten für Studienaufenthalte im Ausland.

Auslands BAföG

Damit jede und jeder einen Auslandsaufenthalt wahrnehmen kann, gibt es das BAföG für alle, die grundsätzlich förderberechtigt sind, auch im Ausland. In welchem Umfang die Zeit fern von zu Hause gefördert werden kann, hängt vom Gastland und von der Art des Aufenthalts ab. Die höheren Förderungssetze bei einer Ausbildung im Ausland führen dazu, dass unter Umständen auch Studierende BAföG-berechtigt sind, die im Inland keine Förderung erhalten, da das Einkommen der Eltern zu hoch ist. Ein Antrag muss beim zuständigen Auslandsamt (abhängig vom Zielland) gestellt rechtzeitig, mind. ein halbes Jahr vor Reiseantritt, gestellt werden. Weitere Informationen

Förderung durch (parteinahe) Stiftungen und andere Fördermittelgeber

Es besteht eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt bei (parteinahen) Stifungen und anderen Fördermittelgebern. Diese müssen häufig frühzeitig beantragt werden. Viele Stipendienangebote sind auf spezifische Fachgebieten der Studierenden oder spezifische Zielländer ausgerichtet. Einen Einstieg in die teilweise unübersichtliche Welt der Fördergeber bietet das Studierendenwerk Hamburg auf seiner Website. Weitere Informationen

Förderung durch die Fulbright-Kommission für Auslandsaufenthalte in den USA

Die Fulbright-Kommission vergibt Stipendien an deutsche (Fachhochschul)-Studierende im Master für ein Studienjahr an einer amerikanischen Universität. Die Bewerbungsfrist endet ca. ein Jahr vor dem Studienbeginn. Weitere Informationen