Blick auf Geldscheine und Münzen ©xyz+/Adobe Stock
Studienfinanzierung

Informationen zur Studienfinanzierung

Für die Finanzierung eines Studiums gibt es grundsätzlich viele verschiedene Möglichkeiten. Die Brüder- und Schwesternschaft bietet einen hauseigenen Studienfonds für besondere Notlagen an. Weiter gibt es eine ganze Reihe an Stipendien und Fördermöglichkeiten über das Bundesministerium für Forschung und Bildung.

Studienfonds der Brüder- und Schwesternschaft

Die Brüder- und Schwesternschaft der Stiftung Das Rauhe Haus vergibt Mittel aus dem "Studienfonds für besondere Notlagen" an Studierende der Evangelische Hochschule als zinslose Darlehen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Die*der Antragsteller*in legt schriftlich ihre*seine finanzielle Situation dar und begründet, warum andere Finanzierungsmöglichkeiten nicht infrage kommen.

Das Darlehen wird nur Antragsteller*innen gewährt, die an der Evangelische Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie studieren. Die Gewährung erfolgt grundsätzlich für ein Semester, vorrangig für die beiden Praktikumssemester (Semester 3 und 4) für die Dauer des Praktikums (01. September – 31. Juli). Die Beantragung soll für das 3. Semester bis zum 30. Juni und für das 4. Semester bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres erfolgen. Aus besonderem Grund kann eine Förderung auch außerhalb der Praktikumszeit erfolgen. Sie ist schriftlich zu beantragen. Eine Förderung aus besonderem Grund kann sich auf alle weiteren Semester in den B.A.- und M.A.­ Studiengängen der Evangelische Hochschule beziehen. Entsprechende Anträge werden nachrangig behandelt. Im Falle einer Bewilligung aus besonderem Grund erfolgt die Förderung jeweils für ein Semester. Diese Anträge können jederzeit gestellt werden, spätestens jedoch vier Wochen vor dem  beantragten Bewilligungszeitraum.

Es werden bis zu 400 € monatlich vergeben. Die Gesamtförderung soll in der Regel 5.000 € nicht übersteigen.

Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in monatlichen Raten von 120 €. Die Rückzahlungspflicht beginnt mit dem Monat, der auf die Beendigung des Studiums an der Evangelischen Hochschule (Datum der Exmatrikulation) folgt, spätestens aber ein Jahr nach Ende der Regelstudienzeit. Eine Änderung der Fristen und Ratenhöhe ist auf Antrag möglich.

Information und Beratung

Diakonin Claudia Rackwitz-Busse
Konviktmeisterin der Brüder- und Schwesternschaft
Tel. 040-65591-370
diakonenbuero(at)rauheshaus.de

Stipendien und Fördermöglichkeiten

Stipendienlotse

In der Stipendiendatenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finden Sie zahlreiche Fördermöglichkeiten.

Für berufstätige Studierende

Einen „Königsweg“ der finanziellen Unterstützung für berufsbegleitend oder -integrierend Studierende gibt es nicht, da ihr Einkommen oft als Ausschlusskriterium für eine Förderung gilt. Jede*r muss sich deshalb aufgrund der individuellen Situation um Finanzierungsmöglichkeiten bemühen. Im Folgenden stellen wir Ihnen jedoch gerne einige Informationen rund um vorhandene Förder- und Beratungsmöglichkeiten zusammen.

Kompetente Beratung
Seit 20 Jahren informiert und berät Weiterbildung Hamburg e.V. te­le­fonisch und persönlich, kompetent und unabhängig von kommerziellen Interessen.

Auf einen Blick

Stipendienlotse
www.stipendienlotse.de

Weiterbildung Hamburg e.V.
Normannenweg 17-21
20537 Hamburg
Tel. 040 253 198-81
www.weiterbildung-hamburg.net

Programme für berufliche Talente

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung - Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) betreut im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zwei Stipendienprogramme: das Weiterbildungsstipendium und das Aufstiegsstipendium.

Durch das Aufstiegsstipendium werden Berufserfahrene finanziell und ideell bei der Absolvierung eines ersten akademischen Hochschulstudiums unterstützt. Das Angebot richtet sich vorwiegend an Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung mittels mehrjähriger Berufserfahrung, Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung oder einer beruflichen Fortbildung erhalten haben.

Weiterbildungsstipendium für Berufseinsteiger*innen

Voraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen. Die Antragsteller*innen sollten grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein (unter bestimmten Umständen kann die Altersgrenze auf 27 Jahre erhöht werden, z. B. durch Zivildienst) und mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten oder bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet sein. Eine der folgenden Voraussetzungen muss ebenfalls erfüllt sein: bestandene Berufsabschlussprüfung mit besser als „gut“ (Durchschnittsnote 1,9 oder besser) oder das Einreichen eines begründeten Vorschlags des*der Arbeitgeber*in oder der Berufsschule.

Die Bewerbungsfrist ist jeweils der 15. Februar eines jeden Jahres und die Aufnahme erfolgt zum 1. April.

Innerhalb des Förderzeitraums können Zuschüsse in Höhe von 7.200 € beantragt werden. Dies entspricht 2.400 € pro Jahr, wobei der Eigenanteil pro Fördermaßnahme zehn Prozent beträgt. Der Förderzeitraum beträgt max. drei Jahre.

Das Stipendium ist rückzahlungsfrei.

SBB - Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
Lievelingsweg 102-104
53119 Bonn
Tel. 0228/62931-0
Bewerber-Hotline: 0228-6293137
info@sbb-stipendien.de

Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene

Bewerber*innen müssen über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung verfügen und zwei Jahre Berufserfahrung haben. Zusätzlich muss eine besondere Leistungsfähigkeit in der Ausbildung und im Beruf nachgewiesen werden. Dies ist möglich durch eine besonders gute Note in der Abschlussprüfung, eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder durch einen begründeten Vorschlag des*der Arbeitgeber*in. Es darf zudem noch kein Hochschulabschluss vorliegen. Innerhalb eines Jahres nach Stipendienzusage kann mit dem Studium begonnen werden. Zudem muss die deutsche Staatsbürgerschaft oder das Recht auf Daueraufenthalt bzw. eine Niederlassungserlaubnis nachgewiesen werden.

Das Studium kann berufsbegleitend oder auch in Vollzeit absolviert werden. Es gibt keine Altersgrenze. Die Förderung ist einkommensunabhängig. Es werden Seminare, die Unterstützung von regionalen Austauschgruppen und die Möglichkeit der Vernetzung bieten, angeboten.

Die Online-Bewerbung findet zwischen September und Dezember sowie zwischen April und Juni statt. Die Auswahlgespräche finden ca. zwei Monate später statt. Nach Stipendienzusage ist innerhalb eines Jahres mit dem Studium zu beginnen.

Vollzeitstudierende erhalten aktuell monatlich 735 € und zusätzlich 80 € Büchergeld. Für eigene Kinder unter zehn Jahren wird aktuell eine Betreuungspauschale gezahlt (113 € für das erste Kind und 85 € für jedes weitere Kind). Bei den berufsbegleitenden Studiengängen gibt es jährliche Zahlungen von 2.400 €. Der Studienfortschritt muss nachgewiesen werden und das Studium in der vorgesehenen Regelstudienzeit absolviert werden.

Das Stipendium ist rückzahlungsfrei.

SBB - Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
Lievelingsweg 102-104
53119 Bonn
Tel. 0228/62931-0
aufstieg@sbb-stipendien.de

Steuerliche Absetzbarkeit

Bei der Einkommenssteuererklärung können Kosten für das Studium steuermindernd geltend gemacht werden. Weiterführende Informationen erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt sowie bei Steuerberater*innen. Die Steuerberaterkammer kann bei der Suche nach einer*m passenden Steuerberater*in helfen, auch über den Online-Steuerberater-Suchdienst.

Information und Beratung

Steuerberaterkammer Hamburg
Raboisen 32
20095 Hamburg
Tel. 040 / 44 80 43-0

mail@stbk-hamburg.de

Geld von der*m Chefin

Eine generelle (gesetzliche) Pflicht für Unternehmen, ihren Beschäftigten Weiterbildungen zu finanzieren, gibt es in Deutschland nicht. Dennoch bezahlen viele Arbeitgeber*innen ihren Beschäftigten jede Menge Kurse und Seminare – allerdings aus sehr unterschiedlichen Gründen.

Ein Grund ist ein konkreter Weiterbildungsbedarf, bei dem be­trieb­liche Belange im Vordergrund stehen. Gelegentlich bestehen auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die Regelungen zur betrieblichen Weiterbildung enthalten. Daneben steht es selbstverständlich jeder*m frei, bei individuellen Verhandlungen Vereinbarungen über betriebliche Weiterbildungsförderung in den Arbeitsvertrag oder als Teil von Zielvereinbarungen aufnehmen zu lassen. Dabei kommt es auf gutes Verhandlungsgeschick an.