Organe der Hochschule
Hochschulrat
Aufgaben des Hochschulrats nach § 6 der Verfassung der Evangelischen Hochschule
Der Hochschulrat berät und unterstützt die Evangelische Hochschule Hamburg in Angelegenheiten grundsätzlicher, struktureller und strategischer Bedeutung. Er gibt ferner Empfehlungen zur Profilbildung der Hochschule und zur Schwerpunktsetzung in Forschung und Lehre sowie zur Weiterentwicklung des Studienangebots. Die zuständigen Organe der Hochschule müssen zu den Empfehlungen des Hochschulrates Stellung beziehen.
Hochschulsenat
Aufgaben des Hochschulsenates gem. § 11 der Verfassung
Der Hochschulsenat ist das zentrale akademische Selbstverwaltungsorgan der Evangelische Hoch[1]schule Hamburg. Er berät und entscheidet über grundlegende Angelegenheiten von Lehre, Studium, Weiterbildung und Forschung.
Hier finden Sie die aktuelle Verfassung der Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie in Hamburg.

Interimsleitung
Catherine Möhring ist seit November 2024 die Interimsleitung der Ev. Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie.
