Neue Verfassung verabschiedet

Neue Verfassung sieht unter anderem eine veränderte Hochschulleitung sowie Anpassungen der Gremienstrukturen vor.

Die Evangelische Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie hat eine neue Verfassung. Damit wurden die Strukturen der Hochschulleitung sowie zentrale hochschulorganisatorische Prozesse weiterentwickelt. Diese Änderung ist ein wichtiger Schritt, um die Hochschule zukunftsfähig aufzustellen und ihre Rahmenbedingungen an das Hamburgische Hochschulrecht anzupassen.

Veränderte Hochschulleitung: Präsidentschaft, Vize-Präsidentschaft und Kanzler*in 

Kern der Reform ist eine veränderte Leitungsstruktur: Während bislang der*die Rektor*in sowohl die akademische als auch die administrative Leitung der Hochschule innehatte, bilden der*die Präsident*in und der*die Kanzler*in nun ein gemeinsames Team mit getrennten Funktionen. Die Position „Rektor*in“ gibt es in der neuen Verfassung nicht mehr.

  • Die Präsidentin bzw. der Präsident verantwortet künftig die strategische Ausrichtung in Lehre und Forschung und ist Dienstvorgesetzte*r der Lehrenden.
  • Die Kanzlerin bzw. der Kanzler übernimmt die Leitung der Verwaltung – einschließlich Finanzen, Personal sowie Marketing und Kommunikation.

Diese Aufteilung stärkt sowohl die akademische Führung als auch die Professionalisierung der Verwaltung. Zudem sieht die Verfassung das Amt eines Vize-Präsidenten bzw. einer Vize-Präsidentin vor. Gemeinsam (als Team) soll die neue Hochschulleitung die zukünftige Entwicklung der Evangelischen Hochschule gestalten und vorantreiben.

Die Position der Kanzlerin bzw. des Kanzlers wird zeitnah ausgeschrieben. Die aktuelle Interimsleitung Catherine Möhring wird die Übergangsphase noch bis einschließlich Juni begleiten.

Neu definierter Findungsausschuss für Präsidentschaftswahl mit Einbindung des Vorstands

Die Präsidentin bzw. der Präsident wird künftig in einem neu zusammengesetzten gemeinsamen Findungsausschuss aus Hochschulrat und Hochschulsenat gewählt. Die Ausschreibung erfolgt intern, die neue Verfassung ermöglicht aber auch eine externe Ausschreibung. Nach eingegangenen Bewerbungen schlägt der Findungsausschuss eine*n Kandidat*in vor. In einer gemeinsamen Sitzung beraten sich anschließend Hochschulsenat und Hochschulrat. Über den Senat folgt dann die Wahl, die vom Rat bestätigt werden muss. Diese Neuerung soll zukünftig den Austausch der beiden Gremien fördern. Zudem gestaltet sich das Wahlverfahren transparenter und wird stärker an das Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) angeglichen.

Eine weitere wichtige Veränderung betrifft das Besetzungsverfahren für die neue Kanzler*innenposition, in das der Vorstand der Stiftung Das Rauhe Haus eingebunden ist. Die Ausschreibung und Erstauswahl erfolgen über den Vorstand, anschließend wird der Hochschulrat zur Wahl und Abstimmung einberufen. Der Senat hat hier ein Stellungnahmerecht. Somit wird die Zugehörigkeit der Hochschule zur Stiftung auch strukturell deutlicher abgebildet.

Anpassungen der Gremienstrukturen

Mit der neuen Verfassung wurden klarere Zuständigkeiten der einzelnen Gremien erarbeitet. Zudem wird es veränderte Mehrheiten und Paritäten in den Gremien geben – ebenfalls in Orientierung am Hamburgischen Hochschulgesetz. Im Zuge der Überarbeitung wurde auch das Profil der Hochschule in einigen Punkten geschärft. Zudem hat das Thema Gewaltschutz nun in der Verfassung entsprechenden Raum bekommen, und es wurde unter anderem eine Ombudsperson eingeführt. Mit diesen Änderungen sollen Entscheidungswege klarer, die Mitwirkung transparenter und die Governance der Hochschule insgesamt gestärkt werden.

Dr. Andreas Theurich, Vorstand Das Rauhe Haus, über die Neuerungen: „Mit dieser Verfassung schaffen wir moderne und tragfähige Strukturen für die Evangelische Hochschule Hamburg. Die neue Zweigliedrigkeit der Hochschulleitung stärkt sowohl das akademische Profil als auch die professionellen Verwaltungsprozesse. Sie ist ein wichtiger Schritt, um die Evangelische Hochschule in einer sich verändernden Bildungslandschaft verlässlich und zukunftsorientiert aufzustellen.“

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Studierende stehen vor der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit und Diakonie Hamburg.

Studierende stehen vor der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit und Diakonie in Hamburg. © Karin Desmarowitz