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Alternativen zum Strafvollzug
Der Justizvollzug für rechtskräftig verurteilte Übertreter von „Strafgesetzen“ scheitert in der Verwirklichung zwangsläufig wegen der Widersprüche, die in ihm angelegt sind und sich auch terminologisch zu erkennen geben. „Strafvollzug“ findet nach „Strafvollzugsgesetzen“ der Bundesländer in „Justizvollzugsanstalten“ (JVA)statt, die früher noch konsequenterweise „Strafvollzugsanstalten“ hießen. In den Grundbestimmungen der „Strafvollzugsgesetze“ dienen diese Anstalten dem Ziel, „zu einem Leben in sozialer Verantwortung zu befähigen“, wobei davon ausgegangen wird, dass dazu auch rechtskonformes Verhalten gehört. Üblicherweise wird dieses als „Resozialisierungsziel“ bezeichnet, demgegenüber sich ein Strafanspruch als kontraproduktiv erweist; dieser Anspruch in seinen diversen Begründungen ist obsolet. Justizvollzug muss heute säkular als Schutzmaßnahme verstanden und konzipiert werden. Gefängnisse („geschlossene“ Vollzugsformen) sind schrittweise abzuschaffen. An ihre Stelle treten Formen „offenen“ Vollzugs und zunehmend vor allem „freie Formen“ des Justizvollzugs, die einzuführen in ersten Bundesländern (z.B. Baden-Württemberg und Sachsen) begonnen worden ist. Diese Formen erfordern ein wachsendes Engagement der Zivilgesellschaft und der freien Wohlfahrtspflege (die sich heute noch „freie Straffälligenhilfe“ nennt).
* Der MasterSALON ist als gemeinsame Veranstaltungsreihe Teil einer Kooperation der „Evangelischen Hochschule Hamburg“ und der „Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Department Soziale Arbeit“ im Hinblick auf die Masterstudiengänge beider Hochschulen.
Hierzu laden wir ein:
Zeit: 16.5.23, 15.30 Uhr
Ort: Wichern-Saal der Stiftung Rauhes Haus
Geländeplan
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.