Begleitung der Implementation einer Ombudsstelle im Jugendamt des Bezirksamtes Hamburg-Mitte

Die im Oktober 2015 eingerichtete Ombudsstelle im Bezirksamt Hamburg-Mitte ist als Pilotprojekt konzipiert und soll Bürger_innen die Möglichkeit geben, sich bei Beschwerden über das Handeln des Jugendamtes oder eines Jugendhilfeträgers an eine unabhängige Stelle zu wenden. Detaillierter sind die Aufgaben und Zielsetzungen dem Konzept zu entnehmen. Deren Umsetzung bzw. Erreichung sind zentraler Gegenstand der Begleitung und Evaluation, die von der Ev. Hochschule im Zusammenhang mit und zum Teil als Lehrforschungsprojekt im Masterstudiengang Soziale Arbeit durchgeführt wird.

Projektzeitraum:
Januar 2016 bis Juni 2018 

Ansprechpartner_innen

Prof. Dr. Tilman Lutz

Ausführliche Beschreibung

Eine Besonderheit der Hamburger Ombudsstelle liegt in der direkten Anbindung an die Verwaltung. Damit folgt sie weitgehend den Empfehlungen aus dem Rechtsgutachten von Wiesner zur "Implementierung von ombudschaftlichen Ansätzen der Jugendhilfe im SGB VIII". Dies und die mit dem Ansatz der Ombudschaft verbundene Hoffnung, dass diese "in der strukturell gegebenen Konfliktstruktur der Jugendhilfe und ihrer derzeitigen so beklemmenden, strapaziösen, sozialpolitischen Situation eine systematische Leerstelle [...]", wie Thiersch es formuliert hat, füllen kann, sind wesentliche Hintergründe für die längerfristig angelegte, formativ ausgerichtete Begleitung, die in Form einer Bilanz summativ abgeschlossen wird.

Die vielschichtigen Problematiken, auf die Ombudsstellen reagieren sollen, führen zu einem komplexen und in sich zum Teil widersprüchlichen Anforderungsprofil. Als charakteristische Spannung auf der personalen Ebene lässt sich etwa die ambivalente Anforderung von Parteilichkeit/Akzeptanz (Machtasymmetrie ausgleichen, den betroffenen Kindern und Jugendlichen "eine Stimme geben") und Neutralität (Mediatoren- bzw. Schlichter-Funktion, "einvernehmliche Konfliktlösung") ausmachen. Auf der organisatorisch-strukturellen Ebene muss das Prinzip rechtstaatlicher Gewaltenteilung (keine "vierte Gewalt", Ergänzung des verwaltungsinternen Beschwerdeverfahrens) mit dem Bedürfnis nach einer vermittelnden Instanz (dem Jugendhilfeausschuss angegliederte, unabhängige und informell arbeitende Ombudsstelle) zur Deckung gebracht werden. Nicht zuletzt gilt es auf prozessualer Ebene Anforderungen der Verfahrensoptimierung und Anspruchsabwehr (Qualitätsentwicklung, Zurückweisung unberechtigter Anliegen) mit dem Bedürfnis nach einer Anlaufstelle zur Durchsetzung individueller Rechte zu vermitteln.

Der Rahmen des Lehrforschungsprojektes ermöglicht den hierfür notwendigen breiten empirischen Zugang, der sowohl die zentrale Nutzer_innenperspektive als auch die der Ombudsleute und weiterer Beteiligter (Mitarbeiter_innen des ASD und freier Träger) beinhaltet.

Die Begleitforschung lehnt sich an die "Fourth Generation Evaluation" an. Diese vielfältig erprobte Evaluationsmethode zielt auf eine responsive Rekonstruktion der Praxis und legt ein Evaluationsverständnis zu Grunde, in dem die Begleitforscher_innen ebenso wie die handelnden Akteure Teil des Prozesses sind.

Die Begleitung/Evaluation zielt vor diesem Hintergrund auf die Bearbeitung der Fragen nach der Erreichung der im Konzept formulierten Zielsetzungen der Ombudsstelle sowie auf Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Konzeptes ab. Nicht zuletzt geht es um die zentrale Frage, ob und wie eine Ausweitung der Ombudsstelle auf alle Bezirksämter sinnvoll erscheint. 

Abschlussbericht des Forschungsprojektes (PDF)

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